Wettbewerbsregeln
1. Dauer:
Der Wettbewerb beginnt am 20 Januar 2010 und endet am 31.März 2010. Alle Einsendungen müssen bis zum 31. März 2010, 18.00 Uhr (Zeitzone Zentral-Europa) in der Wettbewerbsgruppe auf dem Adobe Kreativ Portal eingegangen sein .
2. Teilnahmevoraussetzungen:
Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die mindestens 18 Jahre alt ist.Bei Gruppeneinsendungen müssen alle Personen, die an der Einsendung mitgewirkt haben, auf dem Teilnahmeformular aufgeführt werden und die obigen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen. Eine dieser Personen muss auf dem Teilnahmeformular als Teamleiter angegeben werden. Mitarbeiter von Adobe Systems, dessen verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften, Werbe-, Marketing- und Ausführungsagenturen sowie Rechtsberater, das Schiedsrichterkomitee, die nächsten Angehörigen und im Haushalt lebenden Personen dieser Personen sind zur Teilnahme am Wettbewerb nicht berechtigt. Es gelten sämtliche bundes- und einzelstaatlichen, regionalen, autonomen und lokalen Gesetze und Verordnungen. Dieser Wettbewerb ist in Rechtsräumen ungültig, in denen er nicht zugelassen ist.
3. Kategorie und Beurteilung:
Jede Einsendung muss die in Abschnitt 4 unten beschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Einsendungen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Abgeänderte, unkenntlich gemachte, beschädigte, unleserliche oder unvollständige Teilnahmeformulare sind nicht zugelassen und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen werden Einsendungen mit Inhalten, die nach freiem Ermessen des Sponsors pornografischer Art, unzüchtig oder sexuell freizügig sind. Nach Überprüfung der Einsendungen auf die Einhaltung der Teilnahmevoraussetzungen werden sie von einem vom Sponsor ausgewählten unabhängigen Schiedsrichterkomitee beurteilt. Die Entscheidungen der Schiedsrichter sind endgültig und verbindlich. Die Schiedsrichter haben das Recht, Einsendungen einer Kategorie zuzuordnen oder nur bestimmte Teile einer Einsendung auszuzeichnen. Es gibt einen übergeordneten Kategoriebereich. Gleichgültig ob Einsendungen von einer einzelnen Person oder einer Gruppe eingereicht wurden, werden Preise an einen Gewinner und einen Gewinner gesamt) vergeben, es sei denn, dass die Schiedsrichter aufgrund der Qualität der Einsendungen keine Einsendung für preiswürdig halten. Sowohl die von einzelnen Personen als auch die von Gruppen eingereichten Einsendungen werden der Kategorie nach einem Punktesystem nach den Kriterien Originalität, Effektivität bei der Erreichung des Kommunikationsziels und Fähigkeiten des/der Teilnehmer(s) bei der Anwendung von Adobe-Produkten gemäß den Angaben auf den Teilnahmeformularen bewertet.
Der Bereich „Made with Photoshop!“ steht für folgende Einsendungen zur Verfügung:
Bildbearbeitung, Fotografie, Komposition, Illustration, Typografie
Zu geeigneten Einsendungen in dieser Kategorie zählen Fotografien und Kreative Design Projekte. Die Einsendungen müssen vorwiegend (d. h. zu mehr als 50 %) mit Adobe-Tools geschaffen worden sein.
Die Beiträge müssen im JPEG-Format mit eingebetteten Farbprofilen (RGB) auf die Wettbewerbs-Website hochgeladen werden.
FORMAT:
Jpeg (nicht größer 5MB)
4. Teilnahme:
Teilnahmeinformationen sind auf der Website für die Teilnahme am Wettbewerb unter www.shortcut-to-brilliant.com erhältlich. Für die Teilnahme ist Erstellung eines Log-Ins bzw. Profils auf dem Adobe Kreativ Portal notwendig (kostenfrei).
Jeder Teilnehmer kann maximal 5 Projekte/Bilder in seinem Portfolio einreichen.
Die Administration des Wettbewerbs behält sich vor, darüber hinaus gehende Einsendungen aus dem Wettbewerb zu entfernen.
5. Eigentum am Urheberrecht:
Mit Einreichung einer Einsendung durch einen einzelnen Schöpfer in einer Kategorie versichert der Teilnehmer, dass er der einzige Designer, Schöpfer und Eigentümer des Kunstwerks, einschließlich sämtlicher visuellen und auditorischen Komponenten ist oder die Genehmigung erhalten hat, urheberrechtlich geschützte Komponenten zu verwenden, und er versichert des Weiteren, dass das Kunstwerk keine Informationen enthält, die vom Geschäftssitz des Teilnehmers oder eines Dritten als vertraulich betrachtet werden. Mit Einreichung einer Einsendung durch eine Gruppe von Schöpfern versichern die Teilnehmer, dass sie das visuelle und auditorische Kunstwerk gemeinsam entworfen und geschaffen haben und dessen Eigentümer sind oder die Genehmigung erhalten haben, urheberrechtlich geschützte Komponenten zu verwenden, und sie versichern des Weiteren, dass das Kunstwerk keine Informationen enthält, die vom Geschäftssitz der Teilnehmer oder eines Dritten als vertraulich betrachtet werden.
6. Preise:
Die Vergabe der Preise erfolgt durch eine Fachjury und im Falle der Wochensonderpreise durch ein spezielles User-Voting - bestehend aus Lesern des Adobe Kreativ Portals. Darüber kann die Redaktion des Kreativ Portals einzelne Projekte im Rahmen des Weblogs vorstellen und mit Sonderpreisen prämieren.
Da es sich hierbei um einen Wettbewerb handelt, bei dem Fähigkeiten verglichen werden, hängen die Gewinnchancen von der Qualität der eingegangenen Einsendungen ab. Alle Preise werden vergeben, es sei denn, es gibt weniger teilnahmeberechtigte Einsendungen in als Preise zur Verfügung stehen oder die Schiedsrichter sind der Ansicht, dass die Qualität der eingesandten Beiträge für eine Preisvergabe nicht ausreicht. Es werden weder Alternativpreise noch Bargeld noch sonstige Ersatzpreise vergeben, außer wenn der Sponsor im Falle eines nicht mehr verfügbaren Preises dies bestimmt. Preise sind nicht abtretbar oder übertragbar. Für etwaige bundesstaatliche, einzelstaatliche, regionale, autonome oder lokale Steuern sind die Gewinner selbst verantwortlich. Die angegebenen Preise entsprechen den durchschnittlichen Einzelhandelspreisen. Gewinner von Preisen haben keinen Anspruch auf die Differenz zwischen dem angegebenen Wert eines Preises und dem Betrag, den die Gewinner in ihrem oder einem anderen Land für diesen Preis bezahlen würden.
8. Bekanntgabe der Gewinner:
Die Gewinner werden bis Mitte April 2010 auf dem Adobe-Kreativ-Portal shortcut-to-brilliant.com bekanntgegeben und die Projekte vorgestellt.
9. Allgemeine Bedingungen:
Der Sponsor ist weder verantwortlich noch übernimmt er Haftung für: (i) verlorene, verspätete, verzögerte, beschädigte, unvollständige, unleserliche, unverständliche oder an die falsche Anschrift verschickte Einsendungen; (ii) Störungen, Defekte oder Probleme jeglicher Art von Telefonen, Elektronik, Hardware- oder Softwareprogrammen, Netzwerken, Internet oder Computern; (iii) fehlgeschlagene, unvollständige, teilweise, verfälschte oder verzögerte Computerübertragungen; (iv) Zustände, die durch nicht im Verantwortungsbereich des Sponsors liegende Ereignisse verursacht werden und zu einer Störung oder Verfälschung des Wettbewerbs führen; (v) Verletzungen, Verluste oder Schäden jedweder Art, die im Zusammenhang mit oder als Folge von Preisen, der Annahme, dem Besitz oder der Verwendung von Preisen oder der Teilnahme am Wettbewerb entstehen; (vi) Druck- oder typografische Fehler in Materialien, die mit dem Wettbewerb in Verbindung stehen (trifft nicht für Spanien zu); (vii) oder Verstöße gegen regionale, einzelstaatliche, autonome oder lokale Gesetze oder Verordnungen während der Schaffung der Einsendungen seitens der Teilnehmer. Der Sponsor behält sich das Recht vor, den Wettbewerb abzuändern, zeitweilig aufzuheben oder ganz abzusagen, falls die Verwaltung, Sicherheit oder fachgemäße Durchführung des Wettbewerbs durch Betrug oder technisches Versagen beeinträchtigt wird. Diese Entscheidung liegt im alleinigen Ermessen des Sponsors.
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, im Falle einer Platzierung unter den Finalisten, als Bedingung für die Entgegennahme eines Preises eine Lizenzvereinbarung zu unterzeichnen, die dem Sponsor eine lizenzgebührenfreie, nichtausschließliche, unkündbare, weltweite Lizenz zur Verwendung, Reproduktion, Verteilung, öffentlichen Aufführung, öffentlichen Darbietung, Modifizierung zwecks öffentlicher Aufführung oder Darbietung und Erstellung von der Einsendung des Gewinners abgeleiteter Arbeiten zu Werbe- und Verkaufsförderungszwecken von Adobe-Produkten sowie zur Aufnahme in Adobe-Produkte und zum Vertrieb von Adobe-Produkten erteilt. Sollte solch eine unkündbare Lizenz nicht wirksam oder nicht durchsetzbar sein, unterzeichnet der Teilnehmer eine Lizenzvereinbarung, die dem Sponsor eine lizenzgebührenfreie, nichtausschließliche, weltweite Lizenz über zwei (2) Jahre zur Verwendung, Reproduktion, Verteilung, öffentlichen Aufführung, öffentlichen Darbietung, Modifizierung zwecks öffentlicher Aufführung oder Darbietung und Erstellung von der Einsendung des Gewinners abgeleiteter Arbeiten zu Werbe- und Verkaufsförderungszwecken von Adobe-Produkten sowie zur Aufnahme in Adobe-Produkte und zum Vertrieb von Adobe-Produkten erteilt. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich darüber hinaus, sämtliche zur Wirksamwerdung dieser Lizenz erforderlichen Dokumente zu unterschreiben.
Mit Einreichung einer Einsendung gibt der betreffende Teilnehmer seine Einwilligung zur unentgeltlichen Verwendung seiner persönlichen Angaben, seines Namens, seiner Abbildung und/oder seiner Stimme in Anzeigen oder Werbung in Bezug auf den Wettbewerb. Mit Ausnahme von Angelegenheiten, welche die Teilnehmer in Portugal und Spanien betreffen, unterliegen alle Aspekte und Fragen bzgl. der Formulierung, Gültigkeit, Auslegung und Durchsetzbarkeit dieser offiziellen Regeln sowie der Rechte und Pflichten der Teilnehmer und des Sponsors im Zusammenhang mit dem Wettbewerb den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien und werden ihnen entsprechend ausgelegt, ohne dass eine Rechtswahlklausel oder Kollisionsnorm (des US-Bundesstaates Kalifornien oder eines anderen Rechtsraums) zum Tragen kommt, die die Anwendung der Gesetze eines anderen Rechtsraums als dem des US-Bundesstaates Kalifornien erforderlich machen würde. Soweit gesetzlich zugelassen, erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass jegliche Rechtsstreitigkeiten, Ansprüche und Klagegründe, die aus diesem Wettbewerb oder den vergebenen Preisen hervorgehen oder damit verbunden sind – mit Ausnahme der Verwaltung des Wettbewerbs oder der Ermittlung der Gewinner – einzeln, d. h. nicht in Form einer Sammelklage, und ausschließlich durch das US-Bundesbezirksgericht für den Nördlichen Bezirk von Kalifornien, Abteilung San Jose (United States District Court for the Northern District of California, San Jose Division), oder das zuständige Gericht des Bundesstaates Kalifornien (California State Court) in Santa Clara County, Kalifornien, USA, geregelt werden.
Letzte News
Montag, 10.05.2010
Die Adobe® Creative Suite® 5 ist ab sofort auf Deutsch verfügbar
weiterlesen »
Dienstag, 13.04.2010
Adobe kündigt Creative Suite 5 an
weiterlesen »
Mittwoch, 24.03.2010
CS5 is coming! 12.April weltweites Online-Event: jetzt anmelden!
weiterlesen »
Letzte Blog Einträge
Freitag, 30.07.2010
Creative Summer: Workflow mit Lightroom 3 (30.07. - 20:00h)
weiterlesen »
Donnerstag, 29.07.2010
Recorded eSeminar mit Uli Staiger: Photoshop und 3D
weiterlesen »
Donnerstag, 29.07.2010
Creative Summer 2010: Bildkomposition nicht nur mit Photoshop
weiterlesen »